Altölverordnung

Altöl-Entsorgung ; Belehrung nach der § 8 Abs. 1 AltölV
Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt.
Bei Altöl handelt es sich um Gefahrgut. Altöl ist umweltunschädlich zu entsorgen.
Der Kunde verpflichtet sich mit dem Kauf zur ordnungsgemäßen Entsorgung des anfallenden Altöls.
Verkaufsort nach der gültigen Altölverordnung ist der Firmensitz der:
Sedata 1shop4u.de GmbH
Eiffestraße 68
20537 Hamburg
Betriebszeiten: Mo. bis Fr. 9:00 – 16:00
Sa. geschlossen
Der Kunde kann Altöl gegen Vorlage des Verkaufsbelegs in der Menge des bei der Sedata 1shop4u.de GmbH gekauften Motoröls am Firmensitz der Sedata 1shop4u.de GmbH während der Betriebszeiten kostenfrei abgeben,
oder auf Kosten des Kunden in einer für den Gefahrgut-Transport zugelassenen Verpackung an die Sedata 1shop4u.de GmbH zur kostenlosen Entsorgung senden.
Die Rückgabe von Altöl ist grundsätzlich auch an Tankstellen oder bei Wertstoffannahmestellen (z.B. Recyclinghof; evtl. gegen eine Gebühr) möglich.
Ob Ihre örtliche Wertstoffannahmestelle Altöl annimmt, erfahren Sie in der Regel vor Ort oder bei der zuständigen Gemeindeauskunft.
Dieser Hinweis und die Regelungen gelten entsprechend auch für Ölfilter und für beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.
Die Sedata 1shop4u.de GmbH  unterstützt den Kunden bei allen Fragen zur umweltgerechten Entsorgung des Altöls und nennt Entsorgungsmöglichkeiten in der Nähe des Kunden.

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